Drei völlig unterschiedliche Themen sind zu beachten!
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Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei völlig unterschiedlichen Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ “ zunehmend in den Fokus.
Die praktische Handhabung und die korrekte Beachtung aller Regelungen und Vorschriften stellen die VDMA-Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen.
Arbeitseinsätze und Dienstreisen innerhalb Europas unterliegen strengen bürokratischen Regeln und sind in der Vorbereitung und Durchführung alles andere als trivial.
Der VDMA macht sich stark für Bürokratieabbau und die eDeclaration. Neuigkeiten und Veranstaltungs-Hinweise rund um das Thema Arbeitseinsätze in Europa direkt per Newsletter erhalten.
Kann es wirklich sein, dass bei einer kurzen Dienstreise in Europa eine A1-Bescheinigung erforderlich ist? Die Antwort ist einfach, kurz und unbefriedigend: Ja!
Mit einer Vielzahl von Ländern außerhalb der EU hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung regeln.
Ein Tätigwerden im Ausland stellt aus rechtlicher Sicht einen sog. grenzüberschreitenden Sachverhalt dar, welcher zu einer Kollision unterschiedlicher Rechtsordnungen führt.
Im Web-Event mit der AHK Italien am 21. März 2024 erfahren die Teilnehmenden das Wichtigste über das italienische Entsendegesetz und das Meldeportal ClickLavoro. Kostenfreie Teilnahme für VDMA-Mitglieder.
Im stark exportorientierten Maschinen- und Anlagenbau sind täglich Fachkräfte im grenzüberschreitenden EU-Arbeitseinsatz aktiv. Der Flickenteppich nationaler Meldepflichten behindert hierbei die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts.
Europa-Interessierte aufgepasst! Mit unserer neuen Web-Seminarreihe „EU Bubble talks – 30 minutes insights from Brussels“ blicken wir hinter die Kulissen der europäischen Politik und nehmen Sie mit.
Die EU-Kommission hat Ende 2023 eine Empfehlung für die Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz und einen Vorschlag für ein Verhandlungsmandat angenommen.
Effektive Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz sind erst nach den Schweizer Wahlen (Herbst 2023) zu erwarten. Das angestrebte Verhandlungsergebnis bis zu den EU-Wahlen (Juni 2024) ist sehr ambitioniert.
Die aktuelle Studie des Instituts für Mittelstandforschung (IfM) untersucht, inwieweit EU-Meldeverfahren grenzüberschreitende Arbeitseinsätze von KMU in ausgewählten Grenzregionen be- bzw. verhindern.
Um der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden, ermöglicht eine multilaterale Rahmenvereinbarung ab dem 01. Juli 2023 flexiblere -von der Kollisionsnorm abweichende- Regelungen für Telearbeitnehmer.
Basierend auf dem Leitfaden zur Telearbeit der EU-Kommission vom 13. Mai 2022 haben Deutschland und Österreich mit Weitblick eine Vereinbarung für die Zeit nach der COVID-19 Sonderreglung ab 1. Juli 2023 geschaffen.
Im Juni 2022 hatte sich die EU-Verwaltungskommission auf den Erlass einer „No Impact Policy“ mit einer Übergangsfrist der pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022 geeinigt. Diese wurde jetzt bis 30. Juni 2023 verlängert.
"Mobiles Arbeiten im Ausland" ist zu einem Top-Thema für Unternehmen geworden, die für qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands attraktiv sein möchten. Doch was gilt es dabei zu beachten?
EU-Meldepflichten: Der VDMA fordert die Harmonisierung der Meldepflichten in allen EU-Mitgliedstaaten
Entsenderichtlinie: Der VDMA fordert eine unbürokratische, transparente und praxistaugliche Umsetzung. Es muss klar ersichtlich sein, welcher Lohn gezahlt und welches Recht angewendet werden muss
A1-Bescheinigung: Der VDMA fordert eine bürokratische Entlastung im Ausstellungsverfahren der A1-Bescheinigung für kurze Dienstreisen
Was bedeutet dies konkret? Die Informationsblätter zu den länderspezifischen Meldepflichten ermöglichen einen praxisorientierten Einstieg in die komplexe Materie (alphabetische Auflistung).
Trotz aller Harmonisierungen auf europäischer Ebene, bleibt das Arbeitsrecht eine Kernmaterie des nationalen Rechts. Die Informationsblätter geben einen ersten Überblick.
Der Maschinen- und Anlagenbau verurteilt die russische Invasion der Ukraine aufs Schärfste. Der VDMA steht seinen Mitgliedsfirmen mit Rat und Tat zur Seite, um die vielen aufkommenden Herausforderungen zu meistern.
Für die Maschinenbauindustrie als einen der größten Industriezweige in der EU-Wirtschaft ist Europa Heimatmarkt. Daher setzt sich der VDMA für eine starke und handlungsfähige EU ein.
Der Einsatz von Arbeitnehmern im Ausland gehört für viele Unternehmen zum Tagesgeschäft, löst aber dennoch regelmäßig viele Fragen im Bereich des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungs- und Einreiserechts aus.
Die Globalisierung macht Reisen rund um den Lebenszyklus einer Maschine notwendig: Vertrieb, Inbetriebnahme, Montage und Wartung. Für das Reisemanagement der Unternehmen ist das eine organisatorische Herausforderung: Brauche ich ein Visum, wenn ja welches? Welche Unterlagen sind erforderlich? Was gilt bei Entsendungen innerhalb der EU?
Afrika ist ein Kontinent der Chancen. Um sie zu nutzen, sind vor allem qualifizierte lokale Fachkräfte gefragt. Sie sind der Motor für die Entwicklung und Diversifizierung der Wirtschaft. Im Rahmen der Initiative „Fachkräfte für Afrika“ baut der VDMA gemeinsam mit lokalen Partnern und Mitgliedsunternehmen Ausbildungszentren in Botswana, Kenia und Nigeria auf.
Als industrielle Begegnungsstätte unterstützen diese Zentren deutsche Unternehmen beim Eintritt in den afrikanischen Markt.