13.11.2019
Infoblatt Liechtenstein – Meldepflicht ab dem 1. Tag

VDMA-Infoblatt „Meldepflichten Liechtenstein“ wurde im November auf neuesten Stand gebracht
Unternehmen mit Sitz in der EU/EWR sind ab dem 1. Tag meldepflichtig und müssen diese Meldung über das Elektronische Meldesystem melden. Diese Meldung ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.
https://www.llv.li/inhalt/117639/amtsstellen/unternehmen-mit-sitz-in-euewr
Lediglich Unternehmen aus der Schweiz müssen Dienstleistung erst bei mehr als 8 Tagen pro Quartal melden. Diese Unternehmen mit Sitz resp. Wohnsitz in der Schweiz dürfen die Dienstleistung frühestens 8 Tage nach Zugang der Meldung aufnehmen.
https://www.llv.li/inhalt/117643/amtsstellen/unternehmen-mit-sitz-in-der-schweiz
Das VDMA-Infoblatt „Liechtenstein“ wurde im November entsprechend aktualisiert.
VDMA-Mitglieder können auf der Themenseite arbeitseinsaetze.vdma.org Meldepflichten-Infoblätter zu allen europäoischen Ländern kostenlos herunterladen.